Nämlich
Die Einschränkungen hängen von der Verwendung des Inhaltsstoffs ab in:
a) Oxidationsfarbstoff zur Haarfärbung
b) Nichtoxidierender Farbstoff zur Haarfärbung
Die maximal zulässigen Konzentrationen sind wie folgt:
a) Ab dem 3. September 2017 darf nach dem Mischen unter oxidierenden Bedingungen die auf das Haar aufgetragene Höchstkonzentration 1,0 % nicht überschreiten.
b) Ab 3. September 2017: 1,5 %
Zu a) und b) ab 3. September 2017:
- nicht mit Nitrosierungsmitteln verwenden,
- Maximaler Nitrosamingehalt: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern lagern.
Wortlaut der Nutzungsbedingungen und Warnhinweise:
a) Ab dem 3. März 2018 muss auf der Kennzeichnung stehen:
- Das Mischungsverhältnis.
- Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
- Lesen und befolgen Sie die Anweisungen.
- Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung bei Personen unter 16 Jahren bestimmt.
- Temporäre schwarze Henna-Tattoos können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihre Haare nicht, wenn:
- Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder geschädigt ist.
- Sie jemals eine Reaktion nach dem Färben Ihrer Haare hatten.
- Sie hatten in der Vergangenheit eine Reaktion auf ein temporäres Tattoo auf schwarzer Henna-Basis.