"Niedrige Strafe" in allen Kategorien.
- INCI-Name: HYDROXYAPATITE
- N ° EINECS / ELINCS: 215-145-7
- Klassifizierung:
geregelt
-
Biokompatibel (COSMOS-Referenz)
Einschränkung in Europa:
Die Verwendung von Hydroxylapatit in Form von Nanopartikeln ist wie folgt geregelt:
- nur in Zahnpasten (zu höchstens 10 %) und in Mundspülungen (zu höchstens 0,465 %) zugelassen,
- nur in Form von stäbchenförmigen Partikeln zugelassen, von denen mindestens 95,8 % (nach Anzahl der Partikel) ein Seitenverhältnis von weniger als 3 und die restlichen 4,2 % ein Seitenverhältnis von höchstens 4,9 aufweisen und die nicht beschichtet oder oberflächenmodifiziert sind,
- verboten in Anwendungen, die zu einer inhalativen Exposition der Lunge des Endverbrauchers führen können.
Diese Bestimmungen gelten in Europa :
- ab dem 1. Februar 2025 für in Verkehr gebrachte Produkte,
- ab dem 1. November 2025 für Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden.
Seine Funktionen (INCI)
- Schleifmittel : Entfernt Oberflächenmaterial vom Körper, hilft bei der Reinigung der Zähne und verbessert den Glanz.
- Quellmittel : Verringert die Schüttdichte von kosmetischen Mitteln
- Mundpflegemittel : Bietet kosmetische Effekte für die Mundhöhle (Reinigung, Desodorierung und Schutz)
- Hautpflegemittel : Hält die Haut in einem guten Zustand
Dieser Inhaltsstoff ist in 0.14% der Kosmetika enthalten.
Erwachsenenzahnpasta (4,66%)
Produkte, die es enthalten