Einschränkung in Europa:
III/54, V/43 Nur zum Spülen von Produkten verwenden.
Nicht in Mundpflegeprodukten verwenden.
Die zulässige Höchstkonzentration in Kosmetika beträgt 2 %.
Zu anderen Zwecken als zur Hemmung der Entwicklung von Mikroorganismen im Produkt. Dieser Zweck muss aus der Präsentation des Produkts ersichtlich sein.
Seine Funktionen (INCI)
Konservierungsmittel : Hemmt die Entwicklung von Mikroorganismen in kosmetischen Produkten
Lösungsmittel : Auflösung anderer Substanzen
Dieser Inhaltsstoff ist in 0.02% der Kosmetika enthalten.