Inhaltsstoffe

CI 77891

CAS-Nummer: 13463-67-7 - Weißer Farbstoff (Titandioxid)
"Starke Strafe" in den folgenden Kategorien:
Mundgeruch, Kinderzahnpasta, Erwachsenenzahnpasta, Haftcreme, Kinderzahnbürste, Zahnbürste für Erwachsene, Anti-Flecken und Zahnaufhellung, Feste Zahnpasta
"Niedrige Strafe" in allen anderen Kategorien.
In Lippenprodukten bestraft
In losen Make-up-Pudern unter Strafe gestellt
Bestraft in Sprayprodukten
  • Ur­sprung: Mineralisch
  • Andere Sprachen: Beyaz boya (Titanyum dioksit), Biały barwnik (dwutlenek tytanu), Biele farbivo (oxid titaničitý), Bijela boja (titan dioksid), Bílé barvivo (oxid titaničitý), Colorant alb (dioxid de titan), Colorant blanc (Dioxyde de titane), Colorante bianco (Diossido di titanio), Colorante blanco (Dioxyde de titane), Corante branco (Dióxido de titânio), Fehér színezék (titán-dioxid), White dye (Titanium dioxide), Witte kleurstof (titaandioxide), Бела боја (титанијум диоксид), Бял оцветител (титанов диоксид), צבע לבן (טיטניום דו חמצני), صبغة بيضاء (ثاني أكسيد التيتانيوم), 白色染料(二酸化チタン), 백색 염료(이산화티타늄)
  • INCI-Name: CI 77891
  • N ° EINECS / ELINCS: 236-675-5
  • Lebensmittelzusatzstoff: E171
  • Klassifizierung: geregelt, Mineralischer Farbstoff
  • Biokompatibel (COSMOS-Referenz)
Nämlich Titandioxid ist ein auf der Erde sehr häufig vorkommendes Mineral: Es ist das 9. häufigste chemische Element in der Erdkruste. Es kann in Kosmetika als UV-Filter oder als weißer Farbstoff verwendet werden. Wenn es sich um einen UV-Filter handelt, kann er in Form von Nanopartikeln reduziert werden: Der CSSC hat die Verwendung von Titandioxid in Form von Nanopartikeln in Sonnencremes ab 2014 in Konzentrationen von weniger als 25% genehmigt. Mit der EG-Verordnung 2016/1143 vom Juli 2016 wurde die Verwendung von Titandioxid in dieser Form in Kosmetika freigegeben. Auf die Größe von Nanopartikeln reduziertes Titandioxid ist in Bio erlaubt und entfernt den unansehnlichen weißlichen Effekt, der durch diesen mineralischen Filter verursacht wird, wenn er in seinem mikrometrischen Zustand, d.h. in seiner ursprünglichen Größe, verwendet wird. Bitte beachten Sie, dass der Hersteller die Verpflichtung hat, neben dem Namen des Inhaltsstoffes die Erwähnung (NANO) oder [NANO] in der INCI-Liste zu erwähnen, wenn dies der Fall ist.

Im Jahr 2006 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Titandioxid TiO2 in die Stoffgruppe "möglicherweise krebserregend für den Menschen" (Gruppe 2B) ein: beim Einatmen unabhängig von der Größe des Nanopartikels oder nicht. Im Jahr 2016 legte ANSES der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) einen Vorschlag zur Einstufung von Titandioxid als Inhalationskarzinogen vor (Neubewertung in Kategorie 1B).

Wie Sie verstanden haben, ist der Fall von Titandioxid, dem einzigen in Bio mit Zinkoxid zugelassenen UV-Filter, sehr komplex. Dennoch stellen wir fest, dass es hauptsächlich Fragen und Kontroversen aufwirft, wenn es eingeatmet/verschluckt und/oder in Form von Nanopartikeln verwendet wird.
Einschränkung in Europa: IV/143
- Die Reinheitskriterien müssen denen der Kommissionsrichtlinie 95/45/EG (E171) entsprechen.

- Titandioxid in Pulverform, das 1 % oder mehr Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 m enthält, muss gemäß Anhang III Nr. 321 (unten) verwendet werden:

Auszug aus Anhang III, Nr. 321
(a) Für Gesichtsprodukte in loser Puderform
(b) Für Aerosol-Haarprodukte
(c) Für andere Produkte

Maximal zulässige Konzentration:
(a) 25 %
(b) 1,4 % für die breite Öffentlichkeit und 1,1 % für den professionellen Gebrauch

(a) (b) Nur in Pigmentform
(c) Nicht für Anwendungen verwenden, die zu einer Exposition der Lungen des Endbenutzers durch Einatmen führen können
Seine Funktionen (INCI)
  • Kosmetischer Farbstoff : Färbt Kosmetika und/oder gibt der Haut Farbe
Dieser Inhaltsstoff ist in 16.11% der Kosmetika enthalten.
Lippenstifte (93,67%)
Concealer (91,78%)
Lipliner (89,65%)
Make-up-palette (89,27%)
Make-up highlighter (89%)

Produkte, die es enthalten

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