Einschränkung in Europa:
Das Vorhandensein des Stoffes oder der Stoffe muss durch „Rosenblütenöl/Rosenblütenextrakt“ in der Zutatenliste gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden, wenn die Konzentration des Stoffes oder der Stoffe höher ist:
- bei 0,001 % in Leave-on-Produkten,
- 0,01 % in Rinse-off-Produkten.
Seine Funktionen (INCI)
Abdeckmittel : Reduziert oder hemmt den Grundgeruch oder den Grundgeschmack des Produkts
Hautpflegemittel : Hält die Haut in einem guten Zustand
Dieser Inhaltsstoff ist in 0.03% der Kosmetika enthalten.