Nämlich
Dieser Stoff ist in Europa nicht mehr für Kosmetika zugelassen, da er als persistenter organischer Schadstoff (POP) oder als (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar und toxisch (PBT/vPvB) identifiziert wurde. Seine Verwendung ist durch das Stockholmer Übereinkommen über POPs verboten oder durch die REACH-Verordnung eingeschränkt.
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Cyclopentasiloxan ist ein flüchtiges Silikon, das auch als D5-Silikon bezeichnet wird. Es lagert sich nicht in Haaren oder auf der Haut an und bietet den Verbrauchern die Vorteile dieser Familie ohne ihre Nachteile: weiches, nicht fettendes Gefühl und gleitende Eigenschaften.
Dennoch wird es seit einigen Jahren genau überwacht und seine Freisetzung in die Natur gibt weiterhin Anlass zur Sorge. D5 ist als vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) eingestuft. Das Risiko für die Umwelt ergibt sich aus seinem Vorhandensein in einigen Kosmetika, die mit Wasser abgespült werden: Ab dem 31. Januar 2020 wird der Höchstgehalt von D5 in Kosmetika, die mit Wasser abgespült werden, auf 0,1 % festgelegt, was de facto seine Verwendung verbietet, da es in solchen Konzentrationen nicht mehr von Bedeutung ist. In Bio-Produkten ist es verboten.