Nämlich
Dieser Inhaltsstoff ist in Europa standardmäßig verboten, außer unter den folgenden Verwendungsbedingungen:
- Der Gehalt an Safrol im fertigen Produkt darf 100 ppm nicht überschreiten
- Der Safrolgehalt in Zahn- und Mundhygieneprodukten darf 50 ppm nicht überschreiten
- In Kinderzahnpasta verboten.