Einschränkung in Europa:
Maximal zulässige Konzentration: 2 % in Gesichtscremes und 0,5 % in Körperlotionen.
Diese Einschränkung gilt ab dem 1. Februar 2025 für neu in Verkehr gebrachte Produkte und ab dem 1. November 2025 für alle Produkte.
Seine Funktionen (INCI)
Antioxidans : Hemmt Reaktionen, die durch Sauerstoff gefördert werden, und verhindert so Oxidation und Ranzigwerden
Aufheller : Hellt Haar- und Hauttonschattierungen auf
Hautpflegemittel - Verschiedenes : Verbessern Sie das Erscheinungsbild trockener und/oder beschädigter Haut, indem Sie die Schuppung reduzieren und die Geschmeidigkeit wiederherstellen.
Dieser Inhaltsstoff ist in 0.11% der Kosmetika enthalten.