Nämlich
Dieser Stoff ist in Europa nicht mehr für Kosmetika zugelassen, da er als persistenter organischer Schadstoff (POP) oder als (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar und toxisch (PBT/vPvB) identifiziert wurde. Seine Verwendung ist durch das Stockholmer Übereinkommen über POPs verboten oder durch die REACH-Verordnung eingeschränkt.